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   VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17 V   

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https://dejure.org/2017,51205
VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17 V (https://dejure.org/2017,51205)
VG Berlin, Entscheidung vom 20.10.2017 - 31 L 426.17 V (https://dejure.org/2017,51205)
VG Berlin, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 31 L 426.17 V (https://dejure.org/2017,51205)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 2 BeschV 2013, § 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 18 Abs 4 S 2 AufenthG 2004
    Erteilung eines Visums für die Bundesrepublik Deutschland für Staatsangehörige aus dem Westbalkan; öffentliches Interesse an einer Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2017 - 3 B 21.16

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken für einen ehemaligen

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17
    Danach kann "im begründeten Einzelfall" eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein "öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht" (zur restriktiven Anwendung und zum Folgenden siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2017 - 3 B 21.16 -, juris, Rn. 23 f.. m.w.N.; sowie beispielsweise VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2012 - VG 35 K 421.11 V -, juris, Rn. 26; Röseler/Sußmann, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 18 AufenthG Rn. 51).
  • VG Berlin, 25.07.2012 - 35 K 421.11

    Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17
    Danach kann "im begründeten Einzelfall" eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung erteilt werden, wenn an der Beschäftigung ein "öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse besteht" (zur restriktiven Anwendung und zum Folgenden siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2017 - 3 B 21.16 -, juris, Rn. 23 f.. m.w.N.; sowie beispielsweise VG Berlin, Urteil vom 25. Juli 2012 - VG 35 K 421.11 V -, juris, Rn. 26; Röseler/Sußmann, in: Renner/Bergmann/Dienelt, AuslR, 11. Aufl. 2016, § 18 AufenthG Rn. 51).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 3 S 56.15

    Streitwert; Änderung von Amts wegen; Eilverfahren; (vorläufige) Visumerteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17
    Dabei war hier trotz der erstrebten Vorwegnahme der Hauptsache nur der halbe Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - OVG 6 L 69.15 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 56.15 -, juris, Rn. 2; jeweils m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 6 L 69.15

    Streitwertbeschwerde; Eilverfahren; (vorläufige) Visumerteilung; Vorwegnahme der

    Auszug aus VG Berlin, 20.10.2017 - 31 L 426.17
    Dabei war hier trotz der erstrebten Vorwegnahme der Hauptsache nur der halbe Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - OVG 6 L 69.15 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 16. September 2015 - OVG 3 S 56.15 -, juris, Rn. 2; jeweils m.w.N.).
  • VG Berlin, 02.03.2018 - 12 K 457.17

    Anspruch eines serbischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines Visums zum Zweck

    Für dieses Ergebnis spricht schließlich, dass § 26 Abs. 2 BeschV eine Regelung für eine besondere Personengruppe, nämlich Staatsangehörige aus dem Westbalkan trifft, § 18 Abs. 4 S. 1 AufenthG (anders als § 18 Abs. 3 AufenthG) indes nur Bezug auf bestimmte Berufsgruppen nimmt (s.a. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VG 31 L 426.17 V).
  • VG Berlin, 13.03.2019 - 4 K 73.18

    Staatsangehöriger Bosnien und Herzegowinas; Visum zum Zwecke der

    Für dieses Ergebnis spricht schließlich, dass § 26 Abs. 2 BeschV eine Regelung für eine besondere Personengruppe, nämlich Staatsangehörige aus dem Westbalkan trifft, § 18 Abs. 4 Satz 1 AufenthG (anders als § 18 Abs. 3 AufenthG) indes nur Bezug auf bestimmte Berufsgruppen nimmt (so VG Berlin, Urteil vom 2. März 2018 - VG 12 K 457.17 V -, juris Rn. 30; s. zudem VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - VG 31 L 426.17 V -, BA S. 4).
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